AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Skiclip
Stand: 01.08.2010


1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


2. Angebot und Vertragsabschluß

Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn diese von der Firma Skiclip schriftlich bestätigt wurden. Bis dahin sind Angebote freibleibend und unverbindlich.
Telefonische, telegraphische oder mündliche Bestellungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, CAD-Konstruktionen, Fräsprogrammen und sonstigen Unterlagen behält sich die Firma Skiclip das sachliche und geistige Eigentum vor.
Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Firma Skiclip anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen.


3. Preise

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungen und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung.
Die Firma Skiclip ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als drei Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist.


4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Überschreitet der Besteller den Zahlungstermin, ist die Firma Skiclip ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.
Sobald der Besteller mit seinen Verpflichtungen der Firma Skiclip gegenüber in Verzug gerät, ein Vergleichs - oder Konkursverfahren eröffnet wird, oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, ist die Firma Skiclip berechtigt, ihre Leistungen einzustellen.
Wechsel und Scheck werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen.


5. Lieferung und Leistung

Die Lieferbedingungen gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk Halfing/Bad Wiessee
Teillieferungen sind zulässig.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Sollte sich beim Konstruieren herausstellen, dass der Arbeitsaufwand größer ist als bei der Auftragsannahme zu ersehen war, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt und allen sonst nicht von der Firm Skiclip zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Liefer- und Leistungsfristen von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei der Firma Skiclip, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Treten solche Hindernisse auf, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


6. Eigentumsvorbehalt

Die Firma Skiclip behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Lieferer zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Firma Skiclip gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.


7. Gefahrübertragung

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung vom Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen, frachtfreie oder sonstige Lieferungen vereinbart sind. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an den Besteller über.
Transport- und andere Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers. Die Schriftform ist einzuhalten.


8. Mängelhaftung / Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften gehört, haftet die Firma Skiclip unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet der Ansprüche zu 5. wie folgt:
Alle Teile, die sich innerhalb von sechs Monaten seit Abnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt hera
usstellen, sind unentgeltlich nach Ermessen der Firma Skiclip auszubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel sind der Firma Skiclip unverzüglich schriftlich zu melden und zu begründen.
Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma Skiclip.
Verzögern sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden der Firma Skiclip, erlischt eine eventuelle Haftung spätestens zwölf Monate nach Gefahrübertragung.
Der Besteller hat der Firma Skiclip nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, der Firma Skiclip notwendig erscheinende Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Anderenfalls ist die Firma Skiclip von der Mängelhaftung befreit.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig größerer Schäden
- wobei die Firma Skiclip sofort zu verständigen ist - hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Firma Skiclip Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Von den durch die Ausbesserungen bzw. Ersatzlieferungen entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die Firma Skiclip - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschl. des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues.
Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.


9. Ausschluß von Schadensersatzansprüchen

Von der Gefahrübertragung sind Schäden ausgenommen, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Anwendung , Lagerung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder nicht von der Firma Skiclip beauftragte Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe zurückzuführen sind; es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten der Firma Skiclip ist für den Schaden zumindest mitursächlich.
Durch seitens des Bestellers oder nicht von der Firma Skiclip beauftragter Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der Firma Skiclip vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Wird der Firma Skiclip die Lösung von Konstruktionsaufgaben überlassen, so kann eine Mängelhaftung nur dann geltend gemacht werden, wenn der Besteller nachweist, dass das Erzeugnis der Firma Skiclip dem allgemeinen Stand der Technik schuldhaft nicht entspricht.


10. Rücktritt

Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Firma Skiclip die gesamte Leistung vor Gefahrübertragung unmöglich wird, Unvermögen der Firma Skiclip, Leistungsverzug entsprechend Abschnitt 5 eintritt oder die Nachfrist nicht eingehalten wird.
Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Fehlschlägen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma Skiclip.
Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Geschäftsbedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und der Firma Skiclip ist Miesbach. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Skiclip ist Bad Wiessee.


Bad Wiessee, im August 2010

Firma Skiclip
Andre Staita
Semmekbergstrasse 14
83707 Bad Wiessee


Steuernummer: 276 50783
Id.Nr. 73 149 628 202